Der BND (Bundesnachrichtendienst) ist der
Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er sammelt zur
Gewinnung von Erkenntnissen Informationen, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung sind.
Die Grundlage einer derartigen Behörde sind in einem
Rechtsstaat, wie ihn die Bundesrepublik versteht, klare gesetzliche Regelungen
und eine entsprechende parlamentarische Kontrolle.
§ 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst regelt u. a.
auch, dass der BND keine polizeilichen Befugnisse hat und seine Maßnahmen
verhältnismäßig sein müssen.
Aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben, haben die
jeweils Regierenden bestimmte Interessen, nutzt parlamentarische Kontrolle
wenig. Es ist ja auch ein Ausschuss jenes Parlaments, das im Durchschnitt pro Jahr
ein Gesetz verabschiedet, das verfassungswidrig ist.
Der BND beschäftigt ca. 6.000 Mitarbeiter (soviel Personal
hat ein einziger amerikanischer Flugzeugträger) und hat mit seinen zwölf
Abteilungen einen Etat von ca. 500 Millionen Euro. Neben der Abteilung für
Eigensicherung gibt es auch eine Abteilung für den Umzug von Pullach nach Berlin. Derartige Fakten sagen so
wenig aus wie für Nichtjuristen ein Blick in die entsprechenden Gesetze.
Die sogenannten Tarnorganisationen, denen sich der BND
bedient (z. B. ist die Bundesstelle für Fernmeldestatistik für das Betreiben
mehrerer Abhörstationen zuständig), verdienen diesen Namen nicht. Man tarnt sich
wohl gegen arglose Spaziergänger, die an dem Gebäude vorbeilaufen. Damit die
Mama nicht zum Papa sagt: »Oh, schau, der Geheimdienst, Egon, mach mal ein Foto.«
Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der BND Botschaften, Entwicklungsdienste, Sprachinstitute, Handelsvertretungen
etc. als Organisationen benutzt, seine Mitarbeiter im Ausland zu positionieren.
Mit der Auflösung des Geheimdienstes der DDR stellte sich
heraus, dass das Misstrauen der CIA und anderer westlichen Dienste gegenüber dem
BND berechtigt war. Man unterstellte ihm, er wäre von DDR-Spionen unterwandert.
Und tatsächlich: Mit Heinz Felfe, Alfred Spuhler und Gabriele Gast hatte der KGB
bzw. die Stasi langjährige und ergiebige Innenquellen positioniert. Laut
Auskunft der Stasi-Unterlagenbehörde waren zusätzlich noch ca. 90 Prozent der
BND-Agenten in der DDR von der Stasi enttarnt und zu →
Doppelagenten
umfunktioniert gewesen.
Und bei der Affäre Juretzko wurde publik, dass der BND selbst
eindeutige Beweise für die Doppelagentenrolle eines ihrer Direktoren hatte. Auf
Druck der Politik, so behauptet Juretzko, wurde das staatsanwaltliche
Ermittlungsverfahren niedergeschlagen, der Direktor rehabilitiert und in den
Ruhestand versetzt. Der BND wehrte sich gegen seinen ehemaligen Hauptmann
Juretzko mit allerlei dienstrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen. Die zum
Teil mit Falschbehauptungen untermauerten Anklagen gegen den Nestbeschmutzer
nutzten wenig, weil der BND die Prozesse, bis auf einen, trotzdem verlor. Bei einem
Zivilverfahren wegen unterschlagener Agentengelder legte dann der BND dem
Landgericht Leipzig Akten mit den Klarnamen von russischen Agenten vor, die dem
BND zur Seite standen und noch nicht enttarnt waren. Dann waren sie es
allerdings, was die Behörde »in ihrem Abwägungsprozess« nicht störte.
Der ehemalige Geheimdienstmann und Autor
Eichenberger lässt im Roman
»Der
Siegermacher« in einem anderen Zusammenhang einen deutschen
Kriminalpolizisten sagen:
»Geheimdienst?! Wer sich auf so etwas einlässt, ist
verraten und verkauft.«
Für den BND trifft dies in jedem Falle zu, betrachtet man den
bisherigen Umgang mit Agenten und
Überläufern. Doch der Schweizer Staatsbürger Eichenberger ist nicht der
Auffassung, dass sich der BND in den Punkten Missmanagement, Ineffizienz und
Pannenserien besonders hervorhebt. Stets wären
die Geheimdienste Mittel der Exekutive, denen es auf Grund der zweifellos
notwendigen Geheimhaltung an der öffentlichen Kontrolle fehle.
Vielleicht sollte man Geheimdienste wie den BND privatisieren und die
Mitarbeiter unter Jedermann-Recht stellen.
Da die Rechnungshöfe jährlich die vergeudeten und verschwendeten,
wenn nicht gar veruntreuten Millionen der öffentlichen Haushalte addieren, obwohl
hier keine Geheimhaltung notwendig ist und die Parlamente alle Rechte haben,
braucht niemand zu glauben, dass eine Behörde »Geheimdienst« in irgendeiner
Weise besser wäre als eine andere Behörde.
Auch hier wieder Eichenberger, der im Roman
»Der
Siegermacher« auf Seite 315 folgendes schreibt:
Und während man so die Brote verspeiste und sich relativ
weit voneinander entfernt befand, sagte der alte Habicht
[gemeint ist der Agentenführer] beiläufig: »Ihre Spesenrechnung ist
auf eine fünfstellige Summe angewachsen, wenn ich mir auch dies zu erwähnen
erlauben darf. Wir verschwenden hier die Gelder des britischen Steuerzahlers...«
Er schluckte den Bissen und fuhr fort: »...und tun wir das nicht, so tun es
allerdings andere...«
Nochmals zurück zur tatsächlichen Arbeit des BND:
Als bei Herrn Zumwinkel auf Grund des Verdachts der
Steuerhinterziehung früh morgens zuerst Übertragungswagen der Fernsehanstalten
auftauchten und anschließend die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sowie einem Haftbefehl, hatte zumindest Zumwinkel von der im
Gesetz vorgeschriebenen
Verhältnismäßigkeit nichts gespürt.
970.000 Euro an verkürzter Steuer ist für jemanden, der nur
36.000 im Jahr verdient, eine Menge Geld. Herr Zumwinkel zahlte aber pro Jahr
bereits ein Mehrfaches dieses Betrages an Lohnsteuer. Folglich ist der dem
Fiskus hinterzogene
Betrag in dieses Verhältnis zu setzen, was auch der Bundesgerichtshof
bestätigte.
Aber das Volk an den Stammtischen grölte vor Neid und Missgunst und die Medien
hatte endlich wieder eine Sau, die man durch die Landschaft treiben konnte.
Die Rolle des BND wird in dieser Angelegenheit wohl nie
eindeutig zu klären sein, weil es Politik und Steuerbehörden in ihrem Feldzug
»Psychoterror gegen Besserverdienende« gelegen kam, dass einmal so richtig auf
den Busch geklopft wurde. Das mag beim Wahl- und Stimmvolk wohl ankommen, aber
auf den Busch klopfen ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit
bereits fragwürdig.
Wie das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« berichtete, nutzte die Bochumer
Staatsanwaltschaft bzw. die jeweiligen Steuerfahndungsbehörden Informationen,
die ein Informant dem BND für fünf Millionen anbot. Mit legalen Mitteln konnte
der Informant aber an derartige Informationen nicht gekommen sein. So wäre
grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die ganzen Ermittlungen auf unzulässigen
Beweismittel basierten.
Da aber Zumwinkel seine Schuld einräumte und die
Angelegenheit vom Tisch haben wollte, verhinderte sein Geständnis eine
höchstrichterliche Entscheidung, inwieweit in diesem Fall und allgemein
Grundrechte verletzt wurden und mit unzulässigen Beweismitteln operiert wurde. Man
kann auch nicht erkennen, welche außen- und sicherheitspolitische Bedeutung
eine Steuerhinterziehung hat, die den BND erst berechtigte, in dieser Sache tätig
zu werden.
Der Zweck heiligt bei alle Geheimdiensten sehr schnell die
Mittel. Man lässt sie gewähren, erscheint es politisch opportun. Und so werden
auch die jeweiligen Informationen, die ein Geheimdienst sammelt, entsprechend
ausgewertet und interpretiert. Der Zweck ist somit primär ein politischer und
kein fachlicher. Und so erklärt sich auch, dass den Geheimdienstbehörden, wie
auch dem BND, ein nach politischen (und nicht nach fachlichen) Erwägungen
ausgesuchter Präsident vorsteht.