Alles über die Romane von Heinrich Eichenberger

 
Hubert W. Holzinger Verlag, Berlin - Protagonisten
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- BND - 

Der BND (Bundesnachrichtendienst) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind.

Die Grundlage einer derartigen Behörde sind in einem Rechtsstaat, wie ihn die Bundesrepublik versteht, klare gesetzliche Regelungen und eine entsprechende parlamentarische Kontrolle.

§ 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst regelt u. a. auch, dass der BND keine polizeilichen Befugnisse hat und seine Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen.

Aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben, haben die jeweils Regierenden bestimmte Interessen, nutzt parlamentarische Kontrolle wenig. Es ist ja auch ein Ausschuss jenes Parlaments, das im Durchschnitt pro Jahr ein Gesetz verabschiedet, das verfassungswidrig ist.

Der BND beschäftigt ca. 6.000 Mitarbeiter (soviel Personal hat ein einziger amerikanischer Flugzeugträger)  und hat mit seinen zwölf Abteilungen einen Etat von ca. 500 Millionen Euro. Neben der Abteilung für Eigensicherung gibt es auch eine Abteilung für den Umzug von Pullach nach Berlin. Derartige Fakten sagen so wenig aus wie für Nichtjuristen ein Blick in die entsprechenden Gesetze.

Die sogenannten Tarnorganisationen, denen sich der BND bedient (z. B. ist die Bundesstelle für Fernmeldestatistik für das Betreiben mehrerer Abhörstationen zuständig), verdienen diesen Namen nicht. Man tarnt sich wohl gegen arglose Spaziergänger, die an dem Gebäude vorbeilaufen. Damit die Mama nicht zum Papa sagt: »Oh, schau, der Geheimdienst, Egon, mach mal ein Foto.«

Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der BND Botschaften, Entwicklungsdienste, Sprachinstitute, Handelsvertretungen etc. als Organisationen benutzt, seine Mitarbeiter im Ausland zu positionieren.

Mit der Auflösung des Geheimdienstes der DDR stellte sich heraus, dass das Misstrauen der CIA und anderer westlichen Dienste gegenüber dem BND berechtigt war. Man unterstellte ihm, er wäre von DDR-Spionen unterwandert. Und tatsächlich: Mit Heinz Felfe, Alfred Spuhler und Gabriele Gast hatte der KGB bzw. die Stasi langjährige und ergiebige Innenquellen positioniert. Laut Auskunft der Stasi-Unterlagenbehörde waren zusätzlich noch ca. 90 Prozent der BND-Agenten in der DDR von der Stasi enttarnt und zu → Doppelagenten umfunktioniert gewesen.

Und bei der Affäre Juretzko wurde publik, dass der BND selbst eindeutige Beweise für die Doppelagentenrolle eines ihrer Direktoren hatte. Auf Druck der Politik, so behauptet Juretzko, wurde das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren niedergeschlagen, der Direktor rehabilitiert und in den Ruhestand versetzt. Der BND wehrte sich gegen seinen ehemaligen Hauptmann Juretzko mit allerlei dienstrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen. Die zum Teil mit Falschbehauptungen untermauerten Anklagen gegen den Nestbeschmutzer nutzten wenig, weil der BND die Prozesse, bis auf einen, trotzdem verlor. Bei einem Zivilverfahren wegen unterschlagener Agentengelder legte dann der BND dem Landgericht Leipzig Akten mit den Klarnamen von russischen Agenten vor, die dem BND zur Seite standen und noch nicht enttarnt waren. Dann waren sie es allerdings, was die Behörde »in ihrem Abwägungsprozess« nicht störte.

Der ehemalige Geheimdienstmann und Autor Eichenberger lässt im Roman »Der Siegermacher« in einem anderen Zusammenhang einen deutschen Kriminalpolizisten sagen:

»Geheimdienst?! Wer sich auf so etwas einlässt, ist verraten und verkauft.«

Für den BND trifft dies in jedem Falle zu, betrachtet man den bisherigen Umgang mit Agenten und Überläufern. Doch der Schweizer Staatsbürger Eichenberger ist nicht der Auffassung, dass sich der BND in den Punkten Missmanagement, Ineffizienz und Pannenserien besonders hervorhebt. Stets wären die Geheimdienste Mittel der Exekutive, denen es auf Grund der zweifellos notwendigen Geheimhaltung an der öffentlichen Kontrolle fehle. Vielleicht sollte man Geheimdienste wie den BND privatisieren und die Mitarbeiter unter Jedermann-Recht stellen.

Da die Rechnungshöfe jährlich die vergeudeten und verschwendeten, wenn nicht gar veruntreuten Millionen der öffentlichen Haushalte addieren, obwohl hier keine Geheimhaltung notwendig ist und die Parlamente alle Rechte haben, braucht niemand zu glauben, dass eine Behörde »Geheimdienst« in irgendeiner Weise besser wäre als eine andere Behörde.

Auch hier wieder Eichenberger, der im Roman »Der Siegermacher« auf Seite 315 folgendes schreibt:

Und während man so die Brote verspeiste und sich relativ weit voneinander entfernt befand, sagte der alte Habicht [gemeint ist der Agentenführer] beiläufig: »Ihre Spesenrechnung ist auf eine fünfstellige Summe angewachsen, wenn ich mir auch dies zu erwähnen erlauben darf. Wir verschwenden hier die Gelder des britischen Steuerzahlers...« Er schluckte den Bissen und fuhr fort: »...und tun wir das nicht, so tun es allerdings andere...«

Nochmals zurück zur tatsächlichen Arbeit des BND:

Als bei Herrn Zumwinkel auf Grund des Verdachts der Steuerhinterziehung früh morgens zuerst Übertragungswagen der Fernsehanstalten auftauchten und anschließend die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sowie einem Haftbefehl, hatte zumindest Zumwinkel von der im Gesetz vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeit nichts gespürt.

970.000 Euro an verkürzter Steuer ist für jemanden, der nur 36.000 im Jahr verdient, eine Menge Geld. Herr Zumwinkel zahlte aber pro Jahr bereits ein Mehrfaches dieses Betrages an Lohnsteuer. Folglich ist der dem Fiskus hinterzogene Betrag in dieses Verhältnis zu setzen, was auch der Bundesgerichtshof bestätigte. Aber das Volk an den Stammtischen grölte vor Neid und Missgunst und die Medien hatte endlich wieder eine Sau, die man durch die Landschaft treiben konnte.

Die Rolle des BND wird in dieser Angelegenheit wohl nie eindeutig zu klären sein, weil es Politik und Steuerbehörden in ihrem Feldzug »Psychoterror gegen Besserverdienende« gelegen kam, dass einmal so richtig auf den Busch geklopft wurde. Das mag beim Wahl- und Stimmvolk wohl ankommen, aber auf den Busch klopfen ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit bereits fragwürdig.

Wie das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« berichtete, nutzte die Bochumer Staatsanwaltschaft bzw. die jeweiligen Steuerfahndungsbehörden Informationen, die ein Informant dem BND für fünf Millionen anbot. Mit legalen Mitteln konnte der Informant aber an derartige Informationen nicht gekommen sein. So wäre grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die ganzen Ermittlungen auf unzulässigen Beweismittel basierten.

Da aber Zumwinkel seine Schuld einräumte und die Angelegenheit vom Tisch haben wollte, verhinderte sein Geständnis eine höchstrichterliche Entscheidung, inwieweit in diesem Fall und allgemein Grundrechte verletzt wurden und mit unzulässigen Beweismitteln operiert wurde. Man kann auch nicht erkennen, welche außen- und sicherheitspolitische Bedeutung eine Steuerhinterziehung hat, die den BND erst berechtigte, in dieser Sache tätig zu werden.

Der Zweck heiligt bei alle Geheimdiensten sehr schnell die Mittel. Man lässt sie gewähren, erscheint es politisch opportun. Und so werden auch die jeweiligen Informationen, die ein Geheimdienst sammelt, entsprechend ausgewertet und interpretiert. Der Zweck ist somit primär ein politischer und kein fachlicher. Und so erklärt sich auch, dass den Geheimdienstbehörden, wie auch dem BND, ein nach politischen (und nicht nach fachlichen) Erwägungen ausgesuchter Präsident vorsteht.

 

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