Als Selbstläufer bezeichnet man einen Agenten, der den
vermeintlichen Willen seines Dienstes auf eigene Faust und ohne Befehl
durchzusetzen versucht.
Als Selbstläufer bezeichnet man aber auch Operationsaufträge,
deren Realisierung alle möglichen unangemessenen Konsequenzen und
Anschlussoperationen nachziehen.
In der militärischen Kommandostruktur unterscheidet man
zwischen Befehl und Auftrag. Während der Befehl meist keine
Interpretationsspielräume zulässt, wird dem Befehlsempfänger beim Auftrag
lediglich das Ziel genannt und die Art und Mittel der Durchführung ihm
überlassen. Geheimdiensten bleibt außerhalb von engen Kommandounternehmungen
oft nur das Mittel des Auftrages.
Für das inländische Militär, die Polizei oder Feuerwehr, aber
auch einen inländischen Geheimdienst muss ein Auftrag im Rahmen der geltenden
Gesetze ausgeführt werden. Für einen auf feindlichem Territorium operierenden
Agenten sind derartige Regeln unter die Illegalität seiner Agententätigkeit zu
subsumieren. Da auf Agententätigkeit für eine fremde Macht die meisten Staaten
mit verhältnismäßig hohen Strafen reagieren, wird der Agent bei der Wahl seiner
Mittel sich nicht an die Strafgesetze des Staates halten, in dem er operiert.
Allerdings wird der kommandierende Dienst eine gewisse Verhältnismäßigkeit bei der
Wahl der Mittel voraussetzen. Geschieht dies nicht auf Grund moralisch
ethischer Überlegungen, geschieht es auf Grund taktisch/operativer Grundsätze.
Wer als Agent über »Leichen« geht, ruft eine Vielzahl von Ermittlern und
Spezialisten auf den Plan. Derartiges gilt es zu vermeiden. So wird er
beispielsweise Verkehrsregeln genau befolgen, um nicht plötzlich in eine
Polizeikontrolle zu geraten.
Glaubt also z. B. ein Geheimdienst, irgendwelchen Friedens-
oder Umweltaktivisten mit den Mitteln der Sabotage (z. B. der Versenkung des
Schiffs dieser Organisation) beizukommen, so unterliegt bereits die
Operationsplanung einem verhängnisvollen Selbstläufer-Mechanismus.
Da die Größe der Operation bereits eine latente Gefahr für
Menschenleben birgt, wird der entsprechende Auftrag potentielle Kollateralschäden
bereits negieren. Wie es 1985 in Neuseeland dann tatsächlich geschah,
verunglücken derartige Operationen, weil die beauftragten Agenten aus ihrer
Perspektive heraus überhaupt keine Chance zur Verhältnismäßigkeit haben.
Das Ergebnis ist katastrophal und tragisch. Unschuldige
Zivilisten sind tot oder verletzt, der Staat, auf dessen Territorium die
Operation stattfand, wehrt sich lautstark, die Politik kommt in Zugzwang, der
Geheimdienst verliert an Ansehen und Reputation, die Agenten werden verurteilt
und die Organisation, der die Operation galt, hat einen immensen
Popularitätsgewinn.
Intelligente Operationsplanung berücksichtig in den
entsprechenden Befehlen und Aufträgen die Möglichkeiten des Selbstlaufes und
weiß, dass dadurch die gesamte Zielsetzung gefährdet ist, wenn nicht sogar ins
Gegenteil verkehrt wird.
Wie am Beispiel des →
Schläfers erklärt, ist es die Kunst der Geheimdienstführung, ihre
Agenten so etwas wie eine die virtuelle Nabelschnur spüren zu lassen. Jeder
Agent muss sich bewusst sein, dass er lediglich ein Teil eines größeren Plans
ist, den er auf keinen Fall überblicken kann, noch verantworten muss. Ob
Eigenmächtigkeiten auf Grund von Patriotismus, Überheblichkeit, Rache oder
anderen Erwägungen heraus entstehen, ist einerlei, stets birgt der Selbstlauf
eine hohe Gefahr der Kontraproduktivität.